PFLEGEGRAD 2

Pflegegrad 2 | Überleitung

Die Überleitung in den Pflegegrad 2 erfolgte 2017 für zwei verschiedene Personengruppen.

Pflegebedürftige mit der Pflegestufe 0 wurden generell in den Pflegegrad 2 (doppelter Stufensprung) übergeleitet.

Pflegebedürftige mit der Pflegestufe I, ohne eine anerkannte eingeschränkte Alltagskompentenz (z. B. Demenz), wurden ebenfalls in den Pflegegrad 2 übergeleitet.

Pflegegrad 2 | Voraussetzungen

Pflegebedürftige erhalten den Pflegegrad 2 wenn eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten festgestellt wird (ab 27 bis unter 47,5 Gesamtpunkten im Begutachtungsinstrument).

Pflegegrad 2 | Leistungen

Pflegesachleistungen 689 EUR
Pflegegeld 316 EUR
Entlastungsleistungen für Hilfen im Alltag 125 EUR
Verhinderungspflege 1.612 EUR
Kurzzeitpflege 1.612 EUR
Wohnumfeldverbessernde Maßnahmen 4.000 EUR
Vollstationäre Pflege 770 EUR

Statistik

Zu Beginn des Jahres 2017 gab es 164.600 unerledigte Anträge aus dem Vorjahr. Im Jahr 2017 haben 1.342.939 Menschen einen Antrag auf Pflegeleistungen gestellt. Davon wurden 269.448 Anträge abgelehnt und 178.400 konnten bis zum Ende des Jahres 2017 nicht erledigt werden.

In den Pflegegrad 2 wurden von den insgesamt 1.038.544 bewilligten Pflegebedürftigen 495.704 Betroffene eingestuft. Das entspricht einer prozentualen Quote von 47,7 Prozent.

Pflegegrade | Überleitungen von Pflegestufen zu Pflegegrade

Pflegestufe (bis 31.12.2016) Pflegegrad (seit 01.01.2017)
Pflegestufe 0 Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 (ohne Demenz) Pflegegrad 2
Pflegestufe 1 (mit Demenz) Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 (ohne Demenz) Pflegegrad 3
Pflegestufe 2 (mit Demenz) Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 (ohne Demenz) Pflegegrad 4
Pflegestufe 3 (mit Demenz) Pflegegrad 5
Pflegestufe 3 (Härtefall) Pflegegrad 5

PFLEGEGRADE

PFLEGEGRAD 1
PFLEGEGRAD 2
PFLEGEGRAD 3
PFLEGEGRAD 4
PFLEGEGRAD 5

ÖFFNUNGSZEITEN

Montag – Freitag 8:00 – 13:00

0391 598 119 30

STANDORT

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