Überblick der Pflegegrade

Wir unterstützen Sie bei der Erreichung gerechtfertigter Leistungen.

Pflegegrade seit 2017

Seit dem Bestehen der Pflegeversicherung im Jahr 1995 gab es keine so große Änderung wie seit 01. Januar 2017. Im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) wurden am 01. Januar 2017 die bisherigen Pflegestufen 0, I, II und III von den Pflegegraden 2, 3, 4 und 5 abgelöst. Zusätzlich ist der Pflegegrad 1 neu hinzugekommen.

Pflegeleistungen der Pflegeversicherung

Als Voraussetzung für den Erhalt von Pflegeleistungen benötigen Versicherte einen Pflegegrad. Dazu ist es zunächst notwendig einen Pflegeantrag bei der zuständigen Pflegeversicherung zu stellen. Die zuständige Pflegeversicherung ist angegliedert an Ihrer Krankenversicherung.

Immer wieder ist im Internet die Rede von „einen Pflegegrad beantragen“ oder das Personen einen bestimmten Pflegegrad beantragen sollen/können. Das ist so nicht richtig, bzw. nicht praxisgerecht!

Pflegebedürftige beantragen „Leistungen der Pflegeversicherung“. Der Pflegegrad wird dann durch ein Gutachten der Gutachterdienste der jeweiligen Pflegekasse festgelegt. Bei den gesetzlich Versicherten erledigt das der MDK (zukünftig MD) und bei den Mitgliedern einer privaten Pflegeversicherung wird die Versicherung den Gutachterdienst MEDICPROOF beauftragen.

Auch im Falle eines Höherstufungantrags wird kein bestimmter Pflegegrad beantragt, sondern eine Höherstufung. Auch in diesem Fall ergibt sich der Pflegegrad durch das oben erwähnte Gutachten.

In beiden Fällen sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen, falls das Gutachten nicht den erforderlichen Hilfebedarf ermittelt und somit einen zu niedrigen oder gar keinen Pflegegrad dabei herauskommt.

Einteilung der Pflegeleistungen

Ambulante Pflege

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Ambulante Pflege

In den meisten Fällen (ca. 70 %) findet die Pflege im häuslichen Umfeld als ambulante Pflege statt. Lediglich in knapp 30 % dieser Fälle wird die Pflege durch einen ambulanten Pflegedienst professionell unterstützt. Sofern die Pflege ambulant durchgeführt wird stehen die drei Leistungsarten zur Verfügung.

Vollstationäre Pflege

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Vollstationäre Pflege

Ist die Pflege im häuslichen Umfeld nicht (mehr) gewährleistet gibt es die Möglichkeit einer vollstationären Pflege in einem Pflegeheim.

Alternative Wohnformen

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Alternative Wohnformen

In den letzten Jahren sind einige alternative Wohnformen entstanden, die wir an dieser Stelle lediglich kurz nennen möchten. Im Grunde genommen handelt es sich bei diesen alternativen Wohnformen um die klassische ambulante Pflege. Allerdings findet diese ambulante Pflege eben nicht „in den eigenen vier (gewohnten) Wänden“ statt, sondern in einer Wohngemeinschaft (Pflege-WG) oder einer Wohnanlage im Sinne des „betreuten Wohnens“.

Die drei Leistungsarten in der ambulanten Pflege

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