Wir können hoffentlich die meisten gleich beantworten.
Abrechnungsgrundlage ist für uns die Preisliste der Krankenkasse. Bei festgestellter Pflegebedürftigkeit rechnen wir auf Basis der Pflegestufe direkt mit der Krankenkasse ab. Fordern Sie einen individuellen Kostenvoranschlag an (kostenlos).
Wenn Sie eine oder mehrere der folgenden Aussagen mit „Ja“ beantworten können, dann sollten Sie mit uns ein Beratungsgespräch (kostenlos) vereinbaren.
- Ihnen fällt das Bewegen, laufen oder Bücken schwer.
- Sie kommen nicht mehr so gut in bzw. aus der Badewanne.
- Mit Ihren Händen können Sie nicht mehr so gut greifen.
- Sie haben Atemnot.
- Ihre Gelenke tun weh.
- Sie sind chronisch krank.
- Sie nehmen täglich mehrere Medikamente ein.
- Sie brauchen regelmäßig Injektionen.
- Sie brauchen regelmäßig Verbände oder Ähnliches.
- Sie sind überdurchschnittlich vergesslich.
- Sie kommen aus dem Krankenhaus und brauchen eine vorübergehende Nachbetreuung.
- Ihre Verwandten oder Bekannten brauchen Unterstützung oder Ergänzung bei der Pflege.
Die Pflegestufe wird in der Regel für zwei Jahre erteilt.
Wenn sich der Gesundheitszustand nicht erheblich verbessert, wird die Pflegestufe verlängert und ggf. erhöht.
Alle Pflegedienste die einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen haben, besitzen die gleichen Möglichkeiten.
„Der Teufel steckt im Detail“
Einige Pflegedienste spezialisieren sich auf bestimmte Krankheitsbilder und haben folglich tiefergehendes Fachwissen über eine bestimmte Krankheit.
Im Allgemeinen kann man den wesentlichen Unterschied an folgenden Punkten festmachen:
An dem Prozentsatz der qualifizierten/ examinierten Arbeitskräfte. Je höher der Prozentsatz desto besser der Durchschnitt der Pflegequalität.
An den Zusatzleistungen, d.h. den Leistungen die von den Krankenkassen nicht bezahlt werden wie z.B.
• Überziehen der vorgegebenen Zeiten bei der Pflege bzw. Behandlungspflege.
• Begleitung zu den Ärzten (mit einem Auto oder zu Fuß je nach Entfernung).
• Vermittlungsleistungen wie z.B. Essen auf Rädern oder Anpassung des Wohnraumes (mehr finden Sie bei „Leistungen“)
• Ausschöpfung der Hilfsmittelmöglichkeiten.
• Hilfestellung bei der Beschaffung der Hilfsmittel.
• Einrichtung eines Notrufsystems
• u.v.m. In der Regel haben Sie bei einem „weniger Bekannten“ Pflegedienst mehr „Spielraum“ als bei einem „Bekannten“.
Das ist aus meiner Sicht die wichtigste Frage und sollte bei der Suche nach dem passenden Pflegedienst auf jeden Fall gestellt werden.
Bei einem Pflegedienst kommt es sehr auf die Personen an, die hinter einem Pflegedienst stehen.
Das heißt, die menschlichen Werte jedes einzelnen Mitarbeiters entscheiden, ob der Pflegedienst gewissenhaft, korrekt, pünktlich, sorgfältig, zuverlässig, patientenorientiert, vertrauensvoll, verständnisvoll und besonders wichtig mit viel Geduld seine Patienten betreut.
Das wichtigste Ziel der Geschäftsführung sollte es also sein, bei der Auswahl der Pflegekräfte nicht ausschließlich auf die Qualifikation sondern auch auf die menschlichen Werte zu achten.
Zusammenfassend kommt es bei einem Pflegedienst darauf an, dass die Pflegekräfte neben Ihrer Qualifikation und Berufserfahrung „angenehme“ Personen sind und der Patient sich in Ihrer Gesellschaft wohl füllt.
Der Pflegevertrag kann fristlos gekündigt werden. Die Mietverträge haben eine 3 monatige Kündigungsfrist.
Die Pflegestufe muss bei der Pflegekasse beantragt werden. Als Nächstes bekommen Sie einen Pflegeantrag per Post zugeschickt. Dann kommt der medizinische Dienst zu Ihnen ins Haus, um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Abschließend wird Ihnen das Ergebnis per Post mitgeteilt. Selbstverständlich helfen wir Ihnen bei all diesen Schritten und sind auch persönlich bei der medizinischen Begutachtung an Ihrer Seite.
Je nach Pflegekräftesituation kann ein Pflegedienst von heute auf morgen mit der Pflege/ Behandlungspflege beginnen.
Der Pflegedienst kann in diesem Fall rückwirkend direkt mit der Krankenkasse Abrechnen.
Der Pflegedienst gibt Hilfestellung bei aller Korrespondenz, die mit der Gesundheitssituation des Patienten zusammenhängt.
Ja.
Die Pflegenden Angehörigen müssen der Krankenkasse die Pflegequalität nachweisen, um das Pflegegeld nicht zu verlieren.
Als Nachweis der Pflegequalität gilt für die Krankenkasse eine schriftliche Bewertung der Pflege durch einen Pflegedienst.
Diese Bewertung muss halbjährlich durchgeführt werden.
Das ist aber nicht der einzige Grund sich einen Pflegedienst zur Seite zu holen.
Neben der für die Erhaltung des Pflegegeldes notwendigen Bewertung, dient ein Pflegedienst mit wertvollen Pflege-/ und Hilfsmitteltipps.
Dabei gewöhnt sich der Patient an das Pflegepersonal, sodass im Notfall oder auf Wunsch der Angehörigen der Patient einen Pflegedienst bedeutend einfacher akzeptieren kann.
Sollten Sie weiter Fragen haben, können Sie gerne einen kostenlosen und unverbindlichen Termin mit uns zu einem Erstgespräch vereinbaren.
Das ist mit großem Abstand das aller Beste Unternehmen was ich jemals in meinem ganzen Leben erlebt habe. Beste Leistungen, beste Mitarbeiter und der Chef ist überhaupt der aller Beste der mir bisher begegnet ist. Für die Chefin gilt natürlich das Selbe.
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